Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer

Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • der Versicherer
  • die oder der Bevollmächtigte oder
  • der Versicherungsnehmer

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:

  • elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) oder
  • per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Online-Antrag im BOP:

  • Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Übermitteln Sie den Antrag.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.

Antrag per Post, E-Mail oder Fax:

  • Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 bis 5 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Online-Verfahren

  • BZSt-Online-Portal

    Sie können über das Portal des Bundesamts für Steuern unter anderem Anträge und Anmeldungen online erledigen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Stand:18.02.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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