Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Ein möglicher Nachweis ist:

  • Eheurkunde,
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
  • aktueller Handelsregisterauszug.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Namensberichtigung im Grundbuch
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Stand:18.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Ordentliche Gerichtsbarkeit

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