Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
            
            
                
                    
                        Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:
- Die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Eigentümer zur Löschung des Grundpfandrechts in öffentlich beglaubigter Form.
- Die Löschungsbewilligung des Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form. Bei Sparkassen und Landesbanken ist das Siegel der Bank ausreichend.
- Bei Briefrechten zusätzlich:
	- Grundpfandrechtsbrief im Original oder
- Ausschließungsbeschluss in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
 
Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:14.08.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz
                
    
  
             
            
            
                
                    
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