Immobilien und Verkehr-Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken
                
                Grundstückskosten, Miete, Erschließungsbeiträge, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich darüber, was Sie bei Gewerbegrundstücken beachten müssen.
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
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                            Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
                            Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen. 
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                            Erschließungsbeiträge; Erhebung
                            Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben. 
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                            Fluglärmschutz; Beantragung einer Entschädigung bei Bauverboten
                            Eigentümer von Grundstücken im Lärmschutzbereich eines Flughafens können eine Entschädigung bei Bauverboten beantragen. 
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                            Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
                            Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen. 
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                            Grundbuch; Beantragung der Eintragung
                            Wer ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kauft, muss sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.   
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                            Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
                            Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden. 
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                            Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks
                            Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte. 
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                            Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
                            Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen. 
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                            Grundbuch; Einsicht
                            Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse hierzu darlegt. 
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                            Grunderwerbsteuer; Anzeige von grundstücksbezogenen Vorgängen
                            Der Erwerb eines Grundstücks muss dem Finanzamt angezeigt werden.  
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                            Grunderwerbsteuer; Erhalt des Steuerbescheids
                            Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie wird vom Finanzamt mit Steuerbescheid festgesetzt. 
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                            Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag
                            Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (für Grundsteuer A) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundsteuer B) und den Grundsteuermessbetrag. 
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                            Grundsteuer; Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
                            Ändert sich etwas an den Flächen oder der Nutzung Ihres Grundbesitzes, müssen Sie dies dem Finanzamt bzw. der Gemeinde aktiv anzeigen. Das Finanzamt bzw. die Gemeinde prüft dann, ob sich durch die Änderung am Grundbesitz auch die Höhe der Grundsteuer ändert. 
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                            Grundstücksmarkt; Erstellung überregionaler Auswertungen und Analysen sowie Hinwirkung auf einheitliche Standards
                            Der Obere Gutachterausschuss erstellt überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens und wirkt auf einheitliche Standards in Bezug auf die Kaufpreissammlung sowie bei der Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen Daten der Wertermittlung hin. 
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                            Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
                            Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen. 
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                            Grundstückswerte; Beantragung eines Obergutachtens
                            Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern kann mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt werden. 
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                            Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
                            Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke. 
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                            Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
                            Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können. 
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                            Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses
                            Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. 
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                            Werkstätten für behinderte Menschen; Beantragung einer Förderung für Investitionskosten
                            Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen.