Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens obliegt alleine der Gemeinde.
Beteiligt am Verfahren sind alle Grundstückseigentümer und alle Inhaber von Rechten an den im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücken.

Fristen

Fristen und Ausschlusstermine bestehen erst, wenn das Umlegungsverfahren eingeleitet ist. Hierauf wird dann in den vorgeschriebenen Bekanntmachungen oder den zugehenden Bescheiden hingewiesen.

Kosten

  • Das Umlegungsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei.
    Allerdings kann sich im Rahmen der Zuteilung nicht nur ein Anspruch auf eine Geldleistung ergeben, sondern auch die Pflicht, für den Erhalt einer im Vergleich zum Einwurfgrundstück höherwertigen Fläche einen Ausgleichsbetrag zu bezahlen.

Stand:31.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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