Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung setzt einen Antrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde voraus.

Rechtsgrundlagen

Stand:31.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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