Flurstücksgrenze; Beantragung einer Grenzfeststellung

Eine Grenzfeststellung nennt man die Aufdeckung und Überprüfung vorhandener Grenzzeichen, die Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen oder die Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen. Sie können eine Grenzfeststellung beantragen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Sie müssen die Grenzfeststellung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragen.

Fristen

keine

Formulare

  • Formular, bayernweit: Vermessungsantrag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte.

    Die Gebühren für die Grenzpunkte betragen:

    • für den 1. Grenzpunkt: 260 EUR
    • für den 2. bis 30. Grenzpunkt: je 85 EUR
    • für den 31. bis 100. Grenzpunkt: je 70 EUR
    • für alle weiteren Grenzpunkte: je 60 EUR

    Zusätzlich wird die Summe der Grenzpunktgebühren noch mit einem Wertfaktor multipliziert, der abhängig vom Bodenwert (Verkehrswert) der behandelten Flurstücke ist:

    • bis 5 EUR - Wertfaktor 0,8
    • über 5 bis 25 EUR - Wertfaktor 1,0
    • über 25 bis 50 EUR - Wertfaktor 1,3
    • über 50 bis 200 EUR - Wertfaktor 1,7
    • über 200 bis 500 EUR - Wertfaktor 2,0
    • über 500 bis 2500 EUR - Wertfaktor 2,5
    • über 2500 bis 4000 EUR - Wertfaktor 3,5
    • über 4000 EUR - Wertfaktor 4,0

    Der Antrag kann zudem für einen Aufschlag von 20% vordringlich gestellt werden.

    Hinzu kommen ggf. die Gebühren für die Feldgeschworenen zur Ausführung der Abmarkung.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:13.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

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