Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.

Beschreibung

Mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Bauvorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilbaugenehmigung erhalten haben.

Über den Teil Ihres Bauvorhabens, der bereits von der Teilbaugenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung nicht mehr entschieden.

Voraussetzungen

Sie müssen zunächst einen Bauantrag stellen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilbaugenehmigung beantragen.

Die beantragte Teilbaugenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Teil des Vorhabens keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und die untere Bauaufsichtsbehörde muss feststellen, dass das Gesamtbauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilbaugenehmigung steht im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

Bitte beachten Sie zunächst, dass bei Bauanträgen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern, auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) erstellt werden müssen. Dies gilt auch für die Bauvorlagen des Antrags auf Teilbaugenehmigung.

  • Reichen Sie den Teilbauantrag nach Einreichung Ihres Bauantrags mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt.
  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben. Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Der Antrag muss vom Bauherrn und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.
  • Vor einer Entscheidung hat die untere Bauaufsichtsbehörde die Stellen zu beteiligen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann (beispielsweise die untere Immissionsschutzbehörde, die untere Wasserrechtsbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde). Dies gilt aber nur, sofern diese Stellen sich nicht bereits zum Gesamtbauantrag geäußert haben. Das gemeindliche Einvernehmen muss bereits vor Erteilung der Teilbaugenehmigung vorliegen, sofern es bauplanungsrechtlich erforderlich ist.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Teilbaugenehmigung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

  • Der Antrag auf Teilbaugenehmigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
  • Die Bauvorlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Die Unterschriften des Bauherrn und des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
  • Bei Anträgen auf Teilbaugenehmigung, bei denen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden müssen, hat sich dieser zu authentifizieren und den Antrag für den Bauherrn einzureichen.

Besondere Hinweise

Eine Teilbaugenehmigung kann insbesondere sinnvoll sein für das Ausheben einer Baugrube, das Errichten der Fundamente sowie das Erstellen des Kellergeschosses. Eine erteilte Teilbaugenehmigung enthält auch die Feststellung, dass das Gesamtvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. In Einzelfällen kann es dennoch vorkommen, dass Sie später die beantragte Baugenehmigung nicht erhalten.

Fristen

Die Teilbaugenehmigung muss vor Erteilung der Baugenehmigung beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauzeichnungen

  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")

  • Kostenberechnung

    Sie müssen zu Gebührenzwecken die voraussichtlichen Baukosten der Teilbaumaßnahmen angeben.

  • Baubeschreibung

Formulare

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Formular, lokal begrenzt: Betriebsbeschreibung Gewerbe (zum Bauantrag)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Beiblatt Beschreibung für landwirtschaftliche Betriebe (zum Bauantrag)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Abstandsfächenübernahme Zustimmung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Abstandsflächenübernahme Zustimmung - Erläuterung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Bestätigung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs - Erläuterung zum Ausfüllen des Formulars
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Bestätigung der Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutznachweis
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung im bauaufsichtlichen Verfahren
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Erklärung Rückbauverpflichtung gem. § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Erklärung Rückbauverpflichtung gem. § 246 Abs. 13 S. 4 bzw. Abs. 14 S. 7 BauGB
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt:
  • Formular, lokal begrenzt: Technische Anschlussbedingungen der Brandmeldeanlagen im Landkreis (TAB)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Anzeige fliegende Bauten
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Erklärung zur Grundwasserbetroffenheit im bauaufsichtlichen Verfahren (Ergänzung zur Baubeschreibung)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Anlage zum Tekturantrag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Antrag auf Abweichung, Befreiung, Ausnahme
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Antrag auf Baugenehmigung, Abgrabungsgenehmigung, Vorbescheid, Genehmigungsfreistellungsverfahren - Merkblatt Artenschutz an Gebäuden
    Hinweis

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  • Formular, lokal begrenzt: Baubeschreibung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Betriebsbeschreibung Gaststätte
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Nachweis der Bauvorlagenberechtiung nach Art. 61 Bayer. Bauordnung (BayBO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt:

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Kosten

  • Die Gebühren für eine Teilbaugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 vom Tausend und 4 vom Tausend der Baukosten. Die Gebühr wird mit der späteren Baugenehmigungsgebühr verrechnet.

Rechtsbehelf

Erhalten Sie die beantragte Teilbaugenehmigung nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung der beantragten Teilbaugenehmigung zu richten. Allerdings steht es im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde, die Teilbaugenehmigung zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung steht Ihnen grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Teil des Vorhabens entgegenstehen, für den die Teilbaugenehmigung beantragt wird.

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Stand:02.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
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  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Sachgebiet 22 - Kreisbauamt Verwaltung

Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Telefon
+49 (0)8041 505-555

Telefax
+49 (0)8041 505-394

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Sachgebiet 24 - Kreisbauamt Technik

Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

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+49 (0)8041 505-555

Telefax
+49 (0)8041 505-394