Effiziente Gebäude; Beantragung eines Zuschusses für den Einbau von Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder für energetische Einzelmaßnahmen

Wenn Sie in den Einbau von neuen, effizienten Heizanlagen mit Erneuerbaren Energien oder in energetische Einzelmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen,
  • freiberuflich Tätige,
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände;
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen gemäß der Förderrichtlinie.
  • Die geförderte Investitionsmaßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und mindestens 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
     

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen

  • Sollte ein Antrag für eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und/oder ein Antrag für Anlagentechnik (außer Heizung) gestellt werden, ist für den Antrag die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Bevor der (eigentliche) Antrag gestellt werden kann, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung.
  • Das elektronische Antragsformular für die Förderung umfasst allgemeine Angaben zu den Antragstellern, sowie zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Nach dem Öffnen des Antragsformulars wird gegebenenfalls die TPB-ID eingetragen und das Antragsformular wird automatisch mit den Gebäudedaten befüllt.
  • Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
  • Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben bestimmt. Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind nachträgliche Änderungen der Angaben zur Anpassung der maximalen Förderhöhe nur innerhalb eines Monats möglich.
  • Der Zeitraum, innerhalb dessen die Maßnahme betriebsbereit umgesetzt werden soll (Bewilligungszeitraum), beträgt in der Regel 24 Monate nach erteiltem Zuwendungsbescheid.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen einzureichen.
  • Sofern ein Energieeffizienz-Experte in die Antragstellung eingebunden war, muss dieser analog zum Antragsverfahren, nach Abschluss der Maßnahme einen so genannten technischen Projektnachweis (TPN) erstellen und in diesem die Umsetzung der Maßnahme bestätigen. Nach Erstellung des technischen Projektnachweises durch den Energieeffizienz-Experten erhält dieser eine TPN-ID. Diese TPN-ID muss im Online-Verwendungsnachweisformular eingetragen werden. Folgende Unterlagen sind für die Verwendungsnachweisprüfung erforderlich und müssen mit dem Online Verwendungsnachweisformular digital an das BAFA übermittelt werden:
    • Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage mittels elektronischem Verwendungsnachweisformular sowie Technischem Projektnachweis (TPN) bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder der Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Installateur auszufüllen und zu unterschreiben ist.
    • Die Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben (die mit dem Zuwendungsbescheid versandt werden)
    • Nachweis der Ausgaben

Fristen

Maßnahmen müssen in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheides realisiert werden.

Nachweis der Durchführung der Maßnahme innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
 

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 6 Wochen

Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.

Die Dauer zur Entscheidung über Ihren Förderantrag können Sie maßgeblich beeinflussen, indem Sie alle Angaben im Online-Antrag korrekt hinterlegen sowie alle Antragsunterlagen vollständig einreichen, damit es keiner weiteren Nachfragen zum Antrag bedarf.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Kostenvoranschläge für die Leistungen
    • Im Falle einer Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: die unterschriebene Vollmacht
    • Für den Fall, dass eine Erdsondenbohrung vorgenommen wird, eine verschuldensunabhängige Versicherung. Sofern die Antragstellung durch einen Contractor erfolgt, ist mit der Beantragung eine Erklärung des Energieeffizienz-Experten abzugeben, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt, inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält:
      • eindeutige Benennung der Vertragsparteien,
      • Mindestlaufzeit des Contracting-Vertrages von 3 Jahren, 
      • Contracting-Dienstleistung (beantragte Fördermaßnahmen).
         

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:16.04.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Informationen

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