Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Katasterauszüge (Empfänger: Vermessungsamt)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Amtlichen Lageplan bestellen

    Ein Amtlicher Lageplan wird als Beilage zum Bauantrag benötigt. Welche Ausführung notwendig ist, entscheidet die Lokalbaukommission.

  • Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte bestellen

    Einen Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte können Sie als Druck oder PDF-Datei in allen DIN-Formaten bestellen. Der Inhalt: Grenzen, Gebäude, Flurstücknummer, Hausnummer, Straßenname, Firstline, Stockwerkszahl, Topografie und Bauliniengefüge

Kosten

  • je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR

Stand:10.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München

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