Immobilien und Verkehr-Brandschutz und sonstige Auflagen
Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.
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Feuerbeschau; Durchführung
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
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Feuerwehr; Fachberatung
Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz (FBBK) bei den Regierungen bieten fachtechnische Beratung im abwehrenden Brandschutz und bei vorbeugenden Maßnahmen, die zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendig sind.