Immobilien und Verkehr-Brandschutz und sonstige Auflagen
                
                Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein. 
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
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                            Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
                            Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden. 
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                            Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
                            Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden. 
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                            Feuerbeschau; Durchführung
                            Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. 
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                            Feuerwehr; Fachberatung
                            Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz (FBBK) bei den Regierungen bieten fachtechnische Beratung im abwehrenden Brandschutz und bei vorbeugenden Maßnahmen, die zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendig sind.