Richtfunkstörung; Anforderung einer Stellungnahme über Betreiber von Richtfunkstrecken

Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es liegen keine Voraussetzungen vor.

Verfahrensablauf

Ihre Anfrage zu Bauleitplanungen können Sie per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur.
  • Laden Sie sich das "Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet" herunter.  
  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die folgende E-Mail-Adresse: 226.Postfach@BNetzA.de
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anfrage und schickt Ihnen eine Stellungnahme per E-Mail.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten)

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Stand:03.02.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.