Richtfunkstörung; Anforderung einer Stellungnahme über Betreiber von Richtfunkstrecken
Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es liegen keine Voraussetzungen vor.
Verfahrensablauf
Ihre Anfrage zu Bauleitplanungen können Sie per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur.
- Laden Sie sich das "Formular zur Abfrage der Betreiber von Richtfunkstrecken im vorgegebenen Plangebiet" herunter.
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die folgende E-Mail-Adresse: 226.Postfach@BNetzA.de
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anfrage und schickt Ihnen eine Stellungnahme per E-Mail.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Stand:03.02.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
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