Marktstammdatenregister; Registrierung als Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt

Wenn Sie Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt sind, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:

  • Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
  • Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
  • Registrieren Sie dann im zweiten Schritt Ihre Einheit.
  • Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
  • Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.

Fristen

Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.

Bearbeitungsdauer

  • Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
  • Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Registrierung als Marktakteur sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Für die Registrierung der Einheiten im zweiten Schritt werden die Unterlagen separat aufgelistet.

Online-Verfahren

  • Marktstammdatenregister

    Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.

Kosten

  • Sie müssen nichts bezahlen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Stand:23.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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