Hochspannungs-, Gas- und Wasserstoffleitungen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs-, Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahrens

Ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren ist erforderlich für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungs- Gas- und Wasserstoffversorgungsleitungen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Plan wird festgestellt bzw. die Plangenehmigung wird erteilt, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen und widerstreitende öffentliche bzw. private Belange im Rahmen einer Abwägung überwunden werden können.

Kosten

  • Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Investitionskosten.

    Anzeigenverfahren: 250 bis 500 € (Kostenverzeichnis Nr. 5.III.3/1.10.7)

Rechtsbehelf

Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage gemäß § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 43e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Stand:27.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Bild zur Leistungsbeschreibung

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Sachgebiet 21 - Gewerberecht, Energieversorgungsleitungen

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