Immobilien und Verkehr-Erschließung und Infrastruktur
                
                Bei der Existenzgründung müssen Sie auch Ihre Versorgungsmöglichkeiten am zukünftigen Standort prüfen. Ist Ihre Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Wasser, Energie etc. gesichert?
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
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                            Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
                            Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge. 
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                            Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
                            Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit. 
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                            Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
                            Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung. 
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                            Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlage
                            Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. 
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                            Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
                            Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an. 
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                            Baugebiet; Informationen zur Erschließung
                            Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt. 
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                            Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund
                            Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen. 
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                            Erdaufschluss; Anzeige
                            Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss diese bei den Behörden anzeigen. 
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                            Erschließungsbeiträge; Erhebung
                            Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben. 
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                            Hochspannungs-, Gas- und Wasserstoffleitungen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs-, Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahrens
                            Ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren ist erforderlich für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungs- Gas- und Wasserstoffversorgungsleitungen. 
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                            Kommunale Fernwärmeversorgung; Beantragung eines Anschlusses
                            Sie können sich an bestimmten Orten an das Fernwärmenetz der Gemeinde anschließen lassen. 
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                            Kommunale Gasversorgung; Beantragung eines Anschlusses
                            Sie können ein Haus an das Gasnetz anschließen lassen. 
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                            Ladestationen für Elektroautos; Erstattung einer Meldung zur Aktualisierung des Ladeatlas Bayern
                            Mit der Webapp "Ladeatlas Bayern" können öffentlich zugängliche Landepunkte für Elektrofahrzeuge in Bayern ausfindig gemacht werden. Infrastrukturbetreiber können neue Ladestellen eintragen lassen oder Änderungen der vorhandenen Ladeinfrastruktur mitteilen. 
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                            Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
                            Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen. 
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                            Marktstammdatenregister; Registrierung als Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt
                            
 Wenn Sie Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt sind, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren
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                            Marktstammdatenregister; Registrierung einer Strom- oder Gaserzeugungsanlage
                            Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren. 
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                            Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme
                            Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen. 
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                            Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
                            Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 
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                            Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds
                            Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 2 BayFAG für den Bau oder Ausbau von Verkehrsanlagen des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der S-\Bahnen, soweit dieser auch nach BayGVFG/GVFG förderfähig ist. 
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                            Richtfunkstörung; Anforderung einer Stellungnahme über Betreiber von Richtfunkstrecken
                            Wenn Sie Anfragen oder Hinweise zu Richtfunkstörungen haben, können Sie per E-Mail in Kontakt mit der Bundesnetzagentur treten. Als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanungen prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine Stellungnahme hierzu.  
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                            Straßenausbaubeiträge; Erhebung
                            Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben. 
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                            Straßenausbaupauschalen; Festsetzung
                            Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen mit neuen staatlichen Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen unterstützt. 
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                            Straßenreinigung; Durchführung
                            Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden. 
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                            Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
                            Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden. 
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                            Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
                            Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung. 
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                            Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
                            Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen. 
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                            Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
                            Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung. 
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                            Wasserversorgung; Sicherstellung
                            Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände. 
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                            Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
                            Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen. 
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                            Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen
                            Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit. 
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                            Wegerecht; Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze
                            Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.