Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

Beschreibung

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.

Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".

Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").

Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden (siehe Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern). 

Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.

Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. Der Halter erhält auf dem Postweg eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.

Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Besondere Hinweise

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Außerbetriebsetzung ist die fachliche Bezeichnung. Sie entspricht dem "Abmelden" eines Fahrzeugs.

Fristen

Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Amtliche(s) Kennzeichen

  • bei Entsorgung des Fahrzeugs: zusätzlich Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Online Zulassungsbehörde

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

  • Online Zulassungsbehörde

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

  • Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

Kosten

    • Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 15,90 EUR
    • Außerbetriebssetzung über das Internet: 2,10 EUR
    • Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
    • Hinzu kommen die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 EUR.

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Hinweis: Bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs auf den gleichen Halter außerdem 2,60 EUR.

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Kfz-Zulassung

    Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Stand:16.07.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz)

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83646 Bad Tölz

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Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen

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