Tiertransport ins Ausland; Anmeldung

Für einen Transport von Nutztieren oder Equiden sowie für das Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Veterinäramt erforderlich.

Beschreibung

Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Transportunternehmer registriert bzw. bei Transporten von Wirbeltieren in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, zugelassen sein (siehe unter "Verwandte Themen").

Für Transporte, welche über 8 Stunden dauern, muss ein Transportplan vorgelegt werden.

Sofern die Strecke vom Versand- bis zum Bestimmungsort 65 km überschreitet, benötigen Fahrer von Tiertransporten einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann (siehe unter "Verwandte Themen").

Verfahrensablauf

Ein Tiertransport muss bei dem für den Betriebssitz zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Es ist der Verladebeginn (nicht der Abfahrtszeitpunkt) anzugeben.

Fristen

Der Tiertransport muss mindestens 2 Werktage vor Abfertigung angezeigt werden.

Stand:02.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Für Sie zuständig

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