Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung der Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie "speziell"
Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
-
Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
- Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
Verfahrensablauf
Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- einen Gebührenbescheid sowie
- eine Betriebsgenehmigung oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Beantragen Sie die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Betriebsgenehmigung
Bearbeitungsdauer
Die Dauer ist abhängig davon, auf welchem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) Ihr UAS-Betrieb einzustufen ist. (2 bis 24 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
- Online-Antrag
- Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
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Risikobewertung nach
- einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
- einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:
- Änderungsantrag
- geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
- geändertes Betriebsgebiet
- geänderte Risikobewertung
falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung
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für natürliche Personen:
- Personalausweis
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
-
für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Kosten
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 200 EUR - 2.000 EUR
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 40 EUR - 400 EUR
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Abgabe: 50 EUR - 500 EUR
Stand:04.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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