Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.

Beschreibung

Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung oder einer Einzelgenehmigung müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.

Fahrzeugen ohne eine Zulassungsbescheinigung Teil II müssen durch die Zulassungsbehörde identifiziert werden. Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung auch aus anderen Gründen verlangen.

 

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

 

Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Sie können aber auch eine andere Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) nach Verfügbarkeit gegen Gebühr beantragen.

Voraussetzungen

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen. Zudem ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorzulegen oder der Hersteller muss einen elektronischen Datenabruf ermöglicht haben.

Vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (z.B. Anhängerkupplung, ALU-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), müssen für die Zulassung des Kraftfahrzeugs durch den amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes vorher abgenommen werden.

Erstzulassungen können auch internetbasiert durchgeführt werden.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat). Außerdem muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abrufbar sein.

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird – bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Für einen Zeitraum von längstens zehn Tagen können Sie das Fahrzeug so im Inland fahren.

Wenn Ihnen die Zulassungsunterlagen auf dem Postweg zugehen, müssen Sie die Prüf- und Stempelplaketten anbringen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

 

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

 

Besondere Hinweise

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Wichtiger Hinweis:
Für die KFZ-Zulassung benötigen Sie unbedingt einen Termin: Terminvereinbarung

(Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.)

Fristen

grundsätzlich keine

Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, kann die Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes durchzuführen. Diese Untersuchung dient auch dem Zweck festzustellen, ob das Fahrzeug noch den bei der Zulassung gültigen technischen Vorschriften entspricht.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder als Datenabruf (CoC-Papier)

  • Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung

    (wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)

  • amtliches Ausweispapier

  • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes)

  • Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)

  • SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen

Formulare

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Formular, lokal begrenzt: Vollmacht
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Zahlung der Kfz-Steuer, Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Anträge auf Steuerbefreiung/-vergünstigung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Online Zulassungsbehörde

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

  • Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

Kosten

  • Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis/EU-Typgenehmigung müssen Sie 30,00 EUR bezahlen.

    Für den Fall, dass durch die Zulassungsbehörde noch Daten erhoben werden müssen, weil diese nicht zum Abruf zur Verfügung stehen, fallen zusätzlich 15,30 EUR.

    Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass ein Wunschkennzeichen beantragt wird, um 10,20 EUR.

    Auch wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.

    Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

    Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf. Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 EUR) und Reservierung (2,60 EUR).

    Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Stand:02.09.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz)

Hausanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 11
83646 Bad Tölz

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Telefon
+49 (0)8041 505-369

Telefax
+49 (0)8041 505-251

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen)

Hausanschrift
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

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Geltinger Straße 27
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+49 (0)8041 505-18540