Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Für das Abschleppen über die Autobahn ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers, insbesondere keine Verstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften und
  • das Unternehmen muss nach Kenntnis der erteilenden Behörde über ausreichende Erfahrung beim Bergen und Abschleppen verfügen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten für den Bereich Bergen und Abschleppen auf Grundlage der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB)

Kosten

  • Rahmengebühr: 10,20 bis 767,00 EUR

Stand:13.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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