Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Solche Ausnahmegenehmigungen dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Fahrt während der Verbotszeit besteht (z. B. Beseitigung von Notständen, Versorgung der Bevölkerung) oder die Versagung der Genehmigung eine unbillige Härte für den Antragsteller darstellen würde und der Nachweis erbracht wird, dass eine Beförderung weder mit anderen Verkehrsmitteln noch außerhalb der Verbotszeit möglich ist. Betriebswirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein können Ausnahmen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nicht rechtfertigen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde

  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Fahrzeugpapiere

    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Fahrzeuge, für die eine Ausnahme beantragt wird

  • sonstige Unterlagen

    im Einzelfall: Aufträge, Frachtpapiere

Kosten

  • Rahmengebühr 10,20 € bis 767,00 €

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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