Taxigenehmigung; Beantragung

Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein.
  • Das Unternehmen muss sicher sein. Es dürfen zum Beispiel keine Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen und die Fahrzeughaltung muss einwandfrei sein.
  • Das Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.
  • Die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragenen geschäftlichen Standorte des Unternehmens müssen im Inland sein.

Verfahrensablauf

Die Taxigenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.

Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:

  • Gemeinden
  • Gewerbeaufsichtsbehörden
  • der Industrie- und Handelskammer
  • den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Besondere Hinweise

Im Gegensatz zum Mietwagenverkehr stehen Taxikonzessionen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen hängt von den örtlichen Verhältnissen ab.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das innerhalb der ersten drei Monate in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen für die Taxigenehmigung erforderlich:

    • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.:
      • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
    • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
      • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
        • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und
        • für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
      • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
        • Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen.
    • Nachweis der fachlichen Eignung:
      • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
      • Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder
      • Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
    • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen:
      • Führungszeugnis
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Fahreignungsregiester
      • Nachweise der fachlichen Eignung
      • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

  • Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR

    Für Standardfälle beträgt sie

    • für das erste Fahrzeug: 150,00 EUR
    • für jedes weitere Fahrzeug: EUR 40,00 EUR

    Für die Genehmigungsbehörde sind diese Beträge nicht bindend. 

    Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

    Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

Rechtsbehelf

Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Stand:17.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Für Sie zuständig

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