Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Bestimmte hochbelastete Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte in Deutschland sind an allen Samstagen im Juli und August wegen des starken Reiseverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) tagsüber gesperrt.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Dringlichkeit des Transportes
- Transport darf nicht mit Fahrzeugen möglich sein, die nicht unter das Verbot fallen
- Transport muss zwingend auf die Benutzung der Verbotsstrecke angewiesen sein
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde
-
Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)
-
Fahrzeugpapiere
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Fahrzeuge, für die eine Ausnahme beantragt wird
-
sonstige Unterlagen
im Einzelfall: Aufträge, Frachtpapiere
Kosten
- Rahmengebühr von 10,20 € bis 179,00 €
Stand:05.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt