Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung

Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-, Grenz-, Kurzwellen- und Satellitenfunk berechtigt das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 17 Jahre plus 9 Monate alt sein.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise Erstausstellung eines allgemeinen Funkzeugnisses (LRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung eines Funkzeugnisses LRC.
  • Füllen Sie den OnlineAntrag aus.
  • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
  • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV ab.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.

Besondere Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).

Fristen

Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild
    • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
    • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
    Gebühr: 187,48 EUR

    Vorkasse: ja

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Stand:20.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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