Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre und 9 Monate alt sein.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) stellen.
Online-Antrag
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf
- Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkzeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
- Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
- Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
-
Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
Besondere Hinweise
Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Fristen
Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)
Kosten
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 127,88 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Stand:21.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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