Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass   

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
  2. er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
  3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
  4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Außerdem müssen die objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein (u. a. öffentliche Verkehrsinteressen, Voraussetzungen der Nahverkehrsplanung).

Besondere Hinweise

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) enthält über das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinausreichende Vorschriften über:

  • den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
  • das Verhalten im Fahrdienst
  • Verhaltensvorschriften der Fahrgäste
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Einrichtung von Haltestellen

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen außerhalb der EU
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Genehmigungsantrag für einen Linienverkehr, eine Sonderform des Linienverkehrs, die Erneuerung der Genehmigung sowie eine Änderung der Bedingungen für einen genehmigten Verkehrsdienst mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Antragsrücknahme
    Hinweis

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Genehmigungsübertragung und Übertragung der Betriebsführung
    Hinweis

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Anlage zu Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz - Eigenkapitalbescheinigung nach Berufszugangsverordnung
    Hinweis

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Kosten

  • Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

Stand:17.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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