Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, die erforderlich sind:
- Löschungs- beziehungsweise Nichteintragungsbescheinigung
- Zuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur
- Eigentumsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerinnen und Eigentümer bei Eigentümergemeinschaften
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter bei Haltergemeinschaften
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)
Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer erforderlich sind:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
Unterlagen, die für Firmen erforderlich sind:
- Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
- Von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung
Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:
- Vereinsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:
- Gesellschaftervertrag
- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
- Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann:
- Nachweis über die Einhaltung nationaler Forderungen
- Nachweis der Kennzeichnung
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn das maximale Abfluggewicht des Luftfahrzeugs über 1.550 Kilogramm liegt und liegt die erste Inbetriebnahme nicht mehr als 3 Monate zurückliegt oder das Luftfahrzeug bisher nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt wurde:
- Ausgefüllter Vordruck "Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke"
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn es sich um ein fabrikneues Luftfahrzeug mit Kennblatt der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA handelt und die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist:
- Konformitätserklärung EASA-Formblatt 52
Unterlagen, die im Original erforderlich sind, wenn es sich um ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt handelt, die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist und es ein bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus dem vorherigen Registerstaat gibt und ein gültiges ARC vorhanden ist:
- Bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus vorherigem Registerstaat
- Bisher gültiges ARC
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn es sich um ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt handelt, die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist und es kein bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus dem vorherigen Registerstaat gibt und keine gültige Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) vorhanden ist:
- EASA-Formblatt 15a oder 15b (ARC)
Unterlagen, die für fabrikneue Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt mit der Herkunft aus einem Drittstaat erforderlich sind:
- Erklärung der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates darüber, dass das Luftfahrzeug einer von der EASA zugelassenen Konstruktion entspricht (zum Beispiel C of A for Export)
Unterlagen, die für ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt mit der Herkunft aus einem Drittstaat erforderlich sind:
- Erklärung der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates zum Lufttüchtigkeitsstatus des Luftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Überführung
- Frühere Aufzeichnungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Abschnitt H Absatz 21.A.174 (b) (3)
Unterlagen, die für Luftfahrzeuge nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 mit Herkunft aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat erforderlich sind:
- Lufttüchtigkeitszeugnis für den Export (CoAE)
Unterlagen, die für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt erforderlich sind:
- Deckblatt des Flughandbuches gemäß Kennblatt
- Wägebericht, gegebenenfalls Ladeplan
Unterlagen, die bei Haltergemeinschaften oder bei Halterinnen und Haltern erforderlich sind, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht die Halterin beziehungsweise der Halter ist oder der Antrag in Vertretung für den Eigentümerin oder den Eigentümer gestellt wird:
- Erklärung der Halterin oder des Halters beziehungsweiser der Halterinnen und Halter zum Datenschutz
Unterlagen, die im Original von der Versicherung der Halterin oder des Halters dem Versicherungsbroker an das LBA weitergeleitet werden müssen:
- Versicherungsbestätigung nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaats ist und der Antrag in Vertretung gestellt wird:
- Erklärung für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.