Werkstattkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl

Ihre Werkstattkarte wurde gestohlen? Dann können Sie eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Fristen

Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

Bearbeitungsdauer

5 Werktage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattersatzkarte wegen Diebstahl
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach FahrtenschreiberKontrollgeräte-Schulungslinie
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag Werkstattkarte (persönliche Antragsstellung) - TÜV SÜD
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Stand:16.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.