Werkstattkarte; Beantragung einer Erneuerung

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Die (erneuerte) Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte 
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis und Mitteilung über die Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach FahrtenschreiberKontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre 
    • Ihre bisherige Werkstattkarte

Formulare

Stand:16.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.