Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder eine Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, Staatsstraße oder Bundesstraße nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig und für Gemeindestraßen die Gemeinde. Die Gemeinde ist auch generell zuständig für Sondernutzungen innerhalb der Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Art der beabsichtigten Benutzung und können von einer bloßen Beschreibung bis zur Vorlage von Bauplänen reichen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde.
Besondere Hinweise
Für Sondernutzungen, durch die der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird, ist eine privatrechtliche Gestattung erforderlich. Hierzu zählt zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, Kabeln oder Rohren. Zuständig für den Abschluss entsprechender Verträge ist ebenfalls die jeweilige Straßenbaubehörde.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen 2 und 4 Wochen vorher) ist daher erforderlich.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)
-
Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche Erstantrag
Registrierte Baufirmen können hier Sondernutzungsanträge und Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- und Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche online beantragen. Zur erstmaligen Registrierung nutzen Sie bitte das Formular "Öffentlicher Raum Nürnberg - Registrierung für elektronische Anträge auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung".
-
Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche - Meldung im vereinfachten Verfahren als Antrag
Registrierte Baufirmen können hier im vereinfachten Verfahren Meldungen als Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Sondernutzung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche einreichen. Zur erstmaligen Registrierung nutzen Sie bitte das Formular "Öffentlicher Raum Nürnberg - Registrierung für elektronische Anträge auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung".
-
Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche Verlängerung
Registrierte Baufirmen können hier die Genehmigungen einer Sondernutzung oder verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche online verlängern lassen. Zur erstmaligen Registrierung nutzen Sie bitte das Formular "Öffentlicher Raum Nürnberg - Registrierung für elektronische Anträge auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung".
-
Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen dauerhaft Antrag
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg . Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab z. B. 1:100 oder 1:1000) beizufügen.
-
Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen befristet Antrag
Auch die vorübergehende Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar, die hier online beantragt werden kann. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg. Der Antrag muss alle benötigten Angaben wie Antragsteller, Datum und Größe bzw. Konzeptbeschreibung der geplanten Nutzung sowie den Anlass enthalten.
-
Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen Werbeaufsteller, Klappschilder, etc. Antrag
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Anlässlich von Geschäftseröffnungen o.ä. kann für einen begrenzten Zeitraum die Aufstellung eines Werbeaufsteller/ Klappschilder als sog. "Kundenstopper" beantragt werden. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg.
Stand:31.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt