Bundeswasserstraße; Beantragung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie als Schiffs- oder Bootsführer ein Fahrzeug auf einer Bundeswasserstraße steuern möchten, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Körperliche und geistige Tauglichkeit zur Führung eines Fahrzeugs
- Zuverlässigkeit (unter anderem keine Vorstrafen wegen Verkehrsstraftaten)
- Bestehen der entsprechenden Prüfung
- Je nach beantragter Zeugnisart ein bestimmtes Mindestalter:
- 21 Jahre für das große und kleine Rheinpatent, das Behördenpatent sowie das Binnenschifferpatent A, B, C, D und F
- 18 Jahre für das Sportpatent und das Binnenschifferpatent E
- Ab einem Alter von 50 Jahren müssen Sie regelmäßig ein aktuelles ärztliches Zeugnis vorlegen, um Ihre Tauglichkeit erneut nachzuweisen. Der Nachweis ist nötig
- mit Vollendung des 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres und
- jährlich ab einem Alter von 65 Jahren
Verfahrensablauf
Das Schiffsführerzeugnis oder Patent müssen Sie schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular vom Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) herunter. Füllen Sie es vollständig aus und drucken Sie es aus.
- Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu. Lassen Sie sich vor allem von einem hierfür zugelassenen Arzt untersuchen und sich den Nachweis der medizinischen Tauglichkeit ausstellen.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ein.
- Beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Lassen Sie das Führungszeugnis an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt schicken.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen für das jeweilige Schiffsführerzeugnis erfüllen, lässt Sie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Prüfung zu und stimmt einen passenden Prüfungstermin mit Ihnen ab.
- Absolvieren Sie die Prüfung. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie direkt vor Ort ein vorläufiges Schiffsführerzeugnis, mit dem Sie für drei Monate ein Fahrzeug führen können. Innerhalb dieser drei Monate wird Ihre persönliche Patentkarte von der Bundesdruckerei erstellt und Ihnen per Post übersandt.
- Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie die Prüfung nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist wiederholen. In der Regel wird Ihnen die Prüfungskommission eine Sperrfrist von drei bis sechs Monaten auferlegen. Für die Wiederholungprüfung fällt erneut die Prüfungsgebühr an. Diejenigen Prüfungsteile, die Sie im ersten Versuch bestanden haben, bleiben Ihnen in aller Regel anerkannt, sodass Sie nur über die nicht bestandenen Prüfungsteile erneut geprüft werden.
Fristen
Ihr Antrag und alle Unterlagen sollte spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der entsprechenden Außenstelle vorliegen. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbern, werden Sie jedoch in der Regel mit deutlich längeren Wartezeiten bis zur Prüfung rechnen müssen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Antragsaufkommen und Prüfungsstandort.
Prüfungen finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt.
Stand:03.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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