Studentenwohnraum; Beantragung einer Förderung

Der Staat fördert die Schaffung und Erhaltung von Studentenwohnraum mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist ein dringender, nicht nur vorübergehender Bedarf an staatlich gefördertem Wohnraum für Studierende am jeweiligen Hochschulort. Wohnraum für Studierende wird nur auf Grundstücken gefördert, die verkehrsgünstig zu Hochschule liegen. 

Belegungsbindung

Die geförderten Wohnheimplätze dürfen während der Dauer der Belegungsbindung von 25 oder 40 Jahren nur mit bedürftigen Studierenden belegt werden. Ausländische Studierende müssen angemessen berücksichtigt werden.

Zuwendungsempfänger ist der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte  oder der Erwerber. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des  öffentlichen Rechts, des privaten Rechts sowie natürliche Personen sein.

Ausschlusskriterien:

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung ist in zweifacher Ausfertigung bei der für das Bauvorhaben örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und leitet den Antrag (einfach) an die Bewilligungsstelle, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weiter. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ratenweise nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Nachweis zum Grundstück oder Erbbaurecht
    • Nachweis über Fremdmittel und Eigenmittel
    • Bautechnische Unterlagen
    • Kostenberechnung nach DIN 276
    • Wohnflächenberechnung nach WoFIV

Formulare

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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