Studentenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Der Staat fördert die Schaffung und Erhaltung von Studentenwohnraum mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist ein dringender, nicht nur vorübergehender Bedarf an staatlich gefördertem Wohnraum für Studierende am jeweiligen Hochschulort.
Wohnraum für Studierende wird nur auf Grundstücken gefördert, die verkehrsgünstig zu Hochschule liegen.
Belegungsbindung
Die geförderten Wohnheimplätze dürfen während der Dauer der Belegungsbindung von 25 oder 40 Jahren nur mit bedürftigen Studierenden belegt werden. Ausländische Studierende müssen angemessen berücksichtigt werden. Bei Bedarf können bis zu 20 % der geförderten Wohnplätze Auszubildenden eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes überlassen werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist in zweifacher Ausfertigung bei der für das Bauvorhaben örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und leitet den Antrag (einfach) an die Bewilligungsstelle, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weiter.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ratenweise nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Fristen
Maßnahmen, die ohne die vorherige Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr begonnen wurden, werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweise zum Grundstück oder Erbbaurecht
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Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
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Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
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Kosten nach DIN 276 mit Gliederung nach Leistungsbereichen
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Wohnflächenberechnung nach WoFlV
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Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)
Stand:08.12.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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