Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen

Der Freistaat Bayern fördert Investitionsmaßnahmen für Einrichtungen der Erziehungshilfe.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen notwendig sein. Der Träger muss die Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt bieten. Neubaumaßnahmen können nur als Ersatz für unbrauchbar gewordene Altbauten oder als Einrichtung mit einer besonderen Aufgabenstellung gefördert werden. Erweiterung/Umbau sind nur bei strukturellen Verbesserungen förderfähig.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierung entscheidet über den Antrag und führt die weitere Abwicklung der Zuwendung durch.

Besondere Hinweise

Derzeit stehen keine Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung!

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruch/Klage

Stand:11.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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