E-Lastenfahrräder und -anhänger für Unternehmer und Kommunen; Beantragung eines Zuschusses

Sie wollen ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger kaufen? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 2.500 erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Förderfähig sind alle E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen

  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.

Verfahrensablauf

Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen.

  • Besuchen Sie die Internetseite des BAFA und rufen Sie dort das elektronische Formular für den "Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr" auf.
  • Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an und schicken Sie es online ab.
  • Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BAFA einen Bewilligungsbescheid.
  • Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, dürfen Sie den Kaufvertrag für ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger abschließen.
  • Anschließend müssen Sie den Verwendungsnachweis über ein weiteres von dem BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular führen.
  • Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an Sie überwiesen.

Fristen

  • Die Förderung kann innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie beantragt werden, also bis zum 29.02.2024. (Stand Juli 2021)
  • Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E Lastenanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate. Er beginnt ab Zugang des Bewilligungsbescheides des BAFA.

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:

  • ­    2 Wochen bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheides
  • ­    2 Wochen bis zur Auszahlung des Zuschusses

Diese Angaben verstehen sich einschließlich erforderlicher Rückfragen an den Antragsteller zu unklaren Sachverhalten und zur Vervollständigung der Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:

    • ein unverbindliches Angebot, aus dem
      • die geplante Anschaffung (Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrades bzw. E-Lastenanhängers) und
      • die angesetzten Ausgaben hervorgehen
    • gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.

    Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:

    • ­Fragebogen (Formular des BAFA) zur Anwendung und Nutzung der beschafften E-Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrradanhänger
    • ­fotografischer Nachweis über die vorschriftsmäßige Verwendung der vorgeschriebenen Logokombination,
    • ­vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung.

Online-Verfahren

Kosten

  • Für die Antragstellung und Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben. Das gesamte Antragsverfahren ist für Sie gebührenfrei.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Bewilligungsbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhoben werden.

Stand:01.04.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Informationen

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