E-Lastenfahrräder und -anhänger für Unternehmer und Kommunen; Beantragung eines Zuschusses
Sie wollen ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger kaufen? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 2.500 erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Förderfähig sind alle E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, die folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen
- serienmäßig und fabrikneu sein,
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen und
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.
Verfahrensablauf
Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen.
- Besuchen Sie die Internetseite des BAFA und rufen Sie dort das elektronische Formular für den "Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr" auf.
- Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an und schicken Sie es online ab.
- Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BAFA einen Bewilligungsbescheid.
- Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, dürfen Sie den Kaufvertrag für ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger abschließen.
- Anschließend müssen Sie den Verwendungsnachweis über ein weiteres von dem BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular führen.
- Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an Sie überwiesen.
Fristen
- Die Förderung kann innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie beantragt werden, also bis zum 29.02.2024. (Stand Juli 2021)
- Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E Lastenanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate. Er beginnt ab Zugang des Bewilligungsbescheides des BAFA.
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt:
- 2 Wochen bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheides
- 2 Wochen bis zur Auszahlung des Zuschusses
Diese Angaben verstehen sich einschließlich erforderlicher Rückfragen an den Antragsteller zu unklaren Sachverhalten und zur Vervollständigung der Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:
- ein unverbindliches Angebot, aus dem
- die geplante Anschaffung (Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrades bzw. E-Lastenanhängers) und
- die angesetzten Ausgaben hervorgehen
- gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.
Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:
- Fragebogen (Formular des BAFA) zur Anwendung und Nutzung der beschafften E-Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrradanhänger
- fotografischer Nachweis über die vorschriftsmäßige Verwendung der vorgeschriebenen Logokombination,
- vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Bewilligungsbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhoben werden.
Stand:01.04.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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