Elektromobilität; Beantragung einer Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Der Freistaat Bayern fördert öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung sind unter anderem die Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung. Weiterführende Informationen über die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur finden Sie in Abschnitt 6 der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Verfahrensablauf
Bewilligungsstelle Bayern Innovativ. Antragsteller werden im Rahmen von separaten Förderaufrufen zur Einreichung von Förderanträgen. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zu dieser Förderrichtlinie an die Anträge veröffentlicht.
Fristen
Die Einreichungsfristen werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Stand:01.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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