Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Beschreibung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um Zuschüsse bei Baudenkmälern oder bei Bodendenkmälern geht.

 

In jedem Fall ist ein Antrag erforderlich, der vorrangig elektronisch über das BayernPortal einzureichen ist.

 

Baudenkmäler:

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen an einem Baudenkmal ist möglichst frühzeitig bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

Er muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden, es sei denn, dass das BLfD ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat. Die zu fördernde Maßnahme muss vor ihrer Durchführung mit dem LfD abgestimmt worden sein.

Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich und am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen des BLfD bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, wo ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird.

 

Bodendenkmäler:

Anträge sind direkt beim BLfD einzureichen.

 

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern ist erst nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation direkt beim BLfD einzureichen.

Mit der archäologischen Maßnahme muss frühestens am 01.05.2025 begonnen worden sein.

Die Maßnahme muss gemäß der denkmalrechtlichen Erlaubnis und in Abstimmung mit dem BLfD - Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt worden sein.

Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.

Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.

Fristen

Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Baudenkmäler

    Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen. Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird.

  • Bodendenkmäler

    Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen Behörde. Abschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss: Personalkosten für Feldarbeiten, Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation, weitere Nebenkosten, ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Auszahlungsantrag für Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:20.05.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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