Energieberatung im Mittelstand; Beantragung einer Förderung

Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude entscheiden, können Sie eine Förderung der Energieberatung beantragen. 

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise);
  • kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht.
  • gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes;
  • KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland;
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500 000 Kilowattstunden beträgt;
  • freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland;

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Bundesförderung im Programm Energieberatung im für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für das jeweilige Modul zugelassen sein.
  • Wenn Ihre Maßnahme entsprechend dieser Richtlinie gefördert wird, dürfen Sie keine öffentlichen Mittel anderer Förderprogramme des Bundes für gleichartige Maßnahmen, zum Beispiel entsprechende Beratungsprogramme, in Anspruch nehmen.
     

Verfahrensablauf

Sie, oder von Ihnen bevollmächtigte Energieberaterinnen oder Energieberater, müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Suchen Sie sich eine vom BAFA zugelassene Expertin oder einen zugelassenen Experten für Energieeffizienz. Nutzen Sie dafür die Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena). Lassen Sie sich von dieser Expertin oder diesem Experten einen Kostenvoranschlag für die Energieberatung geben.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAFA und öffnen Sie das Online-Formular. 
    • Füllen Sie das Formular aus, 
    • reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein und 
    • schicken es ab.
  • Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit den Antrag als PDF-Dokument zu speichern.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
  • Jetzt können Sie auf eigenes Risiko den Vertrag mit Ihrem Energie-Experten unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
  • Das BAFA prüft ihren Antrag. Im positiven Fall bekommen Sie oder der von Ihnen bevollmächtigte Energieberater/die Energieberaterin einen Zuwendungsbescheid postalisch.
  • Wenn die Energieberatung abgeschlossen ist, müssen Sie die Verwendung Ihrer Förderung nachweisen. Dazu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus. Hierbei laden Sie auch die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Wenn das BAFA Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, wird das BAFA Ihren Zuschuss auf Ihr Konto überweisen.
     

Fristen

•    Antragstellung:

  • bis zum 31.12.2024
  • vor Beginn der Maßnahme

•    Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
•    Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung von Verwendungsnachweisen beträgt in der Regel circa 4 Wochen. (1 Woche)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Angebot oder Kostenvoranschlag des Beraters/der Beraterin (die Höhe des geplanten Beraterhonorars muss daraus klar hervorgehen)
    • Selbstverpflichtung beziehungsweise Selbsterklärung des Energieberaters/der Energieberaterin

    Wenn Sie Ihre Beratung abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • elektronische Verwendungsnachweiserklärung
    • Dokument: Erklärungen nach Durchführung
    • Kopie der durch den Energieberater/die Energieberaterin oder seinen/ihren Arbeitgeber auf den Namen des beratenen Unternehmens/Kommune ausgestellten Rechnung
    • Energieberatungsbericht
    • Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

Online-Verfahren

Kosten

  • Abgabe: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:16.04.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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