Zweck
Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.
Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und
den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel
ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu
schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden,
dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden
können, insbesondere auch von älteren Menschen.
Zuwendungsfähige Kosten
Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).
Art und Höhe
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Die Förderung erfolgt über ein Baudarlehen und einen Zuschuss.
- Die Förderung erfolgt für die Dauer von 25 oder 40 Jahren über zinsgünstige Baudarlehen und einem ergänzenden Zuschuss (bis zu 500 €/m 2 Wohnfläche).
- Für besonders nachhaltige Vorhaben ist mit dem Förderbaustein "Nachhaltigkeitszuschuss" eine Förderung in Höhe von bis zu 200 €/m2Wohnfläche möglich.
- Mit dem Förderbaustein "Energieeffizienzzuschuss" können für zusätzliche Kosten aufgrund erhöhter energetischer Anforderungen bis zu 100 €/m2 Wohnfläche gewährt werden.
- Zudem ermöglicht der Förderbaustein "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" eine Erhöhung des ergänzenden Zuschusses auf bis zu 125% für Gebäudeerweiterung und eine Erhöhung des ergänzenden Zuschusses auf bis zu 75% für Modernisierung des Bestands.
- Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Zuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt. Bei der Aufwendungsorientierten Förderung wird die Miete entsprechend dem örtlichen Mietniveau auf die zumutbare Höhe festgelegt.