Voraussetzungen
Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern darf nur gefördert werden, wenn vor Ort nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen. Bei der Planung sind die technischen Vorgaben gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) einzuhalten.
Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte (Mieter) vermietet werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Ziel ist es, dass mit den höchstmöglichen Einkommensgrenzen rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung haben
Die technischen Vorgaben gemäß den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) sind einzuhalten. Die technische Abstimmung erfolgt mit der Bewilligungsstelle.
Es ist ein angemessener Eigenkapitalanteil von mind.15 % der Gesamtkosten erforderlich.
Die Landesbodenkreditanstalt führt gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung durch.
Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Das Vorhaben ist möglichst frühzeitig mit der Bewilligungsstelle (siehe unter "Für Sie zuständig") abzustimmen. In der Folge kann der Antrag mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.