Energieeffizienz; Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Unternehmen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden

Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalen Gesellschaftern
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
    • KfW-Effizienzgebäude 70
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude 100
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude Denkmal
      oder
    • bei Einzelmaßnahmen: eine Energieeinsparung erreichen
  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.

 

 

 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz.
  • Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag – am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen – aus.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
  • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
  • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
  • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Werktage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Bestätigung zum Antrag
    • Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens:
      • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
        oder
      • Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
    • bei Beantragung einer Finanzierung mit „De-minimis“-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
      • Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)
      • Kumulierungserklärung
    • bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
      • Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Bestätigung nach Durchführung
    • Verwendungsnachweis

Kosten

    • entfällt

Stand:16.04.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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