Patent; Anmeldung

Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihre Erfindung erfüllt die drei Kriterien für die Patentierbarkeit von Erfindungen:
    • Neuheit,
    • Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und
    • gewerbliche Anwendbarkeit.
  • Sie offenbaren Ihre Erfindung so deutlich und vollständig, dass ein Fachmann sie ohne Weiteres ausführen kann.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie eine in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwältin oder einen -anwalt als Vertretung.

Verfahrensablauf

Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim DPMA. Erst wenn Ihre Erfindung das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, kann ein Patent erteilt werden.

Sie können die Erteilung eines Patents schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Drucken Sie den Antrag auf Erteilung eines Patents aus, füllen Sie ihn aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DPMA ein.
  • Überweisen Sie die Anmeldegebühren.
  • Soweit Sie im Antrag auch die Prüfung der Anmeldung eingeschlossen haben, überweisen Sie auch die Prüfungsgebühr.
  • Ihre Anmeldung wird nun auf die Einhaltung der Formvorschriften und offensichtliche Patentierungshindernisse geprüft. Außerdem wird Ihre Erfindung nach ihrem sachlichen Gehalt in ein Klassifikationsschema (Internationale Patentklassifikation IPC) eingeordnet.
  • Stellen Sie dann den Prüfungsantrag und zahlen Sie die Prüfungsgebühr. Sie können den Prüfungsantrag auch bereits im Antrag auf Erteilung eines Patents stellen, wenn Sie das entsprechende Feld ankreuzen. Ansonsten können Sie auch ein formloses Schreiben an das DPMA schicken (Papier, Fax, Dienst "DPMAdirektPro". Sie haben ab dem Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Zur Aufrechterhaltung Ihrer Anmeldung müssen Sie jedoch ab dem dritten Patentjahr Jahresgebühren zahlen.
  • Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag auch einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet, der auch die Dokumente enthält, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
  • Wenn Sie für Ihre Anmeldung einen Prüfungsantrag gestellt haben, prüft ein Patentprüfer dann den für Ihre Erfindung relevanten Stand der Technik und erteilt gegebenenfalls ein Patent.
  • Sollte Ihre Erfindung den Erfordernissen nicht genügen oder Ihre Anmeldung sonstige Mängel aufweisen, wird Ihnen dies in einem Prüfungsbescheid mitgeteilt.
  • Sie können sich dann äußern und die Mängel beseitigen. Wichtig ist, dass sich sämtliche Änderungen im Rahmen der am Anmeldetag eingereichten Beschreibung Ihrer Erfindung bewegen müssen.
  • Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie in der sogenannten Offenlegungsschrift veröffentlicht. Die Offenlegungsschrift erscheint unabhängig davon, ob Sie einen Prüfungsantrag gestellt haben.
  • Wenn ein Patent erteilt wurde, erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im Patentblatt. Sie ist auch in den Datenbanken "DEPATISnet" und "DPMAregister" recherchierbar.
  • Ein erteiltes Patent wirkt maximal 20 Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen. Um den Patentschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie für jedes Patent und jede Anmeldung ab Beginn des dritten Jahres Jahresgebühren entrichten.
  • Ihr Patent kann von Dritten angefochten werden − entweder per Einspruch oder durch eine Nichtigkeitsklage

Wenn Sie Ihr Patent elektronisch anmelden möchten:

  • Sie können für Ihren Antrag die kostenlose Software "DPMAdirektPro" nutzen. Ein Patent können Sie nicht per E-Mail anmelden.
  • Laden Sie sich die Software herunter und folgen Sie den Anweisungen.
  • Überweisen Sie unaufgefordert die Anmeldegebühr und gegebenenfalls die Prüfungsgebühr.
  • Der weitere Ablauf ist wie bei der schriftlichen Anmeldung.

Fristen

  • Zahlung der Anmeldegebühr: innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung. Ohne Zahlung gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
  • Einreichen der technischen Beschreibung, der Patentansprüche und gegebenenfalls der Zeichnungen: zusammen mit der Anmeldung
  • Einreichen der Zusammenfassung und der Erfinderbenennung: innerhalb von 15 Monaten ab dem Anmeldetag
  • Stellen des Prüfungsantrags: 7 Jahre ab dem Anmeldetag. Jahresgebühren müssen ab dem dritten Patentjahr gezahlt werden.
  • Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags
  • Zahlung der Prüfungsantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Prüfungsantrags
  • Einspruch gegen die Patenterteilung: innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt
  • Zahlung der Jahresgebühr: unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an. Wenn Sie die Jahresgebühr nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlen, erlischt das Patent.

Bearbeitungsdauer

Typische Bearbeitungsdauer, wenn Sie den Prüfungsantrag innerhalb der ersten 4 Monate nach der Anmeldung stellen, die Prüfungsgebühr bezahlen und keine Fristverlängerungsanträge gestellt haben (2 bis 3 Jahre)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Erteilung eines Patents
    • Beschreibung der Erfindung,
    • Patentansprüche,
    • gegebenenfalls Zeichnungen,
    • Zusammenfassung und
    • Erfinderbenennung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Patent - Formulare und weitere Unterlagen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • DPMAdirektPro - Elektronischer Rechtsverkehr beim DPMA

    Das Programm DPMAdirektPro ermöglicht es Ihnen, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen und elektronische Dokumente zu Anmeldungen online nachzureichen. Die für die Anträge notwendigen Daten werden in übersichtlichen Bildschirmmasken abgefragt und automatisch in das vom DPMA geforderte Datenformat gebracht. Die benötigte Software DPMAdirektPro wird Ihnen kostenlos auf der Downloadseite zur Verfügung gestellt.

Kosten

  • Gebühr: 20,00 Euro - 40,00 Euro

    Anmeldegebühr (elektronisch) für bis zu 10 Ansprüche: EUR 40,00, für jeden weiteren Anspruch: EUR 20,00.

    Gebühr: 30,00 Euro - 60,00 Euro

    Anmeldegebühr (Papierform) für bis zu 10 Ansprüche: EUR 60,00, für jeden weiteren Anspruch: EUR 30,00.

    Gebühr: 300,00 Euro

    Vorgezogene Recherche ohne Anmeldung

    Gebühr: 150,00 Euro

    Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag

    Gebühr: 350,00 Euro

    Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag

    Gebühr: 70,00 Euro - 1.940,00 Euro

    Jahresgebühren ab dem dritten Patentjahr

     

    Vorkasse: Nein

    Informationen zur Kostenbildung

Rechtsbehelf

Beschwerde gemäß Patentgesetz

Stand:26.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Justiz

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Informationen

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