Kurorte und Heilbäder; Beantragung einer Förderung zur Steigerung der medizinischen Qualität
Das Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität in Bayerischen Kurorten und Heilbädern unterstützt bayerische Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- und Moorkurbetriebe, den Strukturwandel aktiv zu gestalten.
Description
Zweck
- Verbesserung bei der Durchführung von Kuren und medizinisch geprägter Aufenthalte, um den veränderten Anforderungen, Rahmenbedingungen und Erwartungen der Gastpatienten gerecht zu werden,
- Ausrichtung der Kurorte und Heilbäder auf Zukunftsthemen in Medizin und Gesundheit (wie Burn-out, Osteoporose, Allergien, Metabolisches Syndrom sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement u. a.), um neue Gästekreise zu erschließen und
- projektbezogene Infrastrukturmaßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität.
Die entsprechenden Maßnahmen sind bei Antragstellung hinreichend mit wissenschaftlicher Literatur zu belegen.
Gegenstand
Förderung von Projekten aus folgenden Bereichen
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die rein touristisch oder wellnessorientiert sind.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
Stellt die Gemeinde den Antrag nicht selbst, hat die Antragstellung im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde zu erfolgen.
Zuwendungsfähige Kosten
Art und Umfang der Zuwendung orientieren sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als zweckgebundene Zuwendung.
Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Art, Höhe und Dauer
Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % einbringen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 25.000 Euro (bei Baumaßnahmen mindestens 100.000 Euro) betragen. Die Förderung kann maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden.
Prerequisites
Die Förderung eines Projekts setzt u. a. voraus, dass
- das Projekt in Bayern durchgeführt wird und der Förderung der medizinischen Qualität in einem der bayerischen hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder dient,
- das Projekt Aussicht auf Erfolg hat,
- das Projekt nach Beendigung der Förderung selbstständig fortgeführt werden kann,
- eine ausreichende Erfolgskontrolle und Dokumentation sichergestellt ist und
- mit dem Projekt vor der Bewilligung nicht begonnen worden oder in Ausnahmefällen die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt worden ist.
Procedure
Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Bei Anträgen von Gemeinden ist zusätzlich das Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO beizufügen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Bewilligungsbehörde.
Das Antragsformular ist per E-Mail hier anzufordern.
Deadlines
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Processing time
Aufgrund eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer auszugehen.
Required documents
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Projektbeschreibung gemäß Antragsformular
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Erklärung des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das durch die beantragte Förderung unmittelbar berührt wird, über die Durchführung der Maßnahme
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Zuwendungsempfänger gemäß F-RL Ziffer 1.3.2: Benehmen der Gemeinde
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Zuwendungsempfänger gemäß F-RL Ziffer 1.3.4: Benehmen der Gemeinde nach Ziffer 1.3.1 oder des Verbands nach Ziffer 1.3.3, deren bzw. dessen Zuständigkeitsbereich durch die beantragte Förderung berührt wird
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Finanzierungsplan
mit Beilagen gemäß Nr. 3.2.1 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften (VVK); Formblatt siehe unter „Formulare“
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Votum der zuständigen Ethikkommission
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Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Angaben zur Höhe und zur Finanzierung der durch das Projekt ausgelösten Folgeausgaben, gegebenenfalls eine EU-beihilferechtliche Erklärung
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Erklärung A - Erklärung zu den gemachten Angaben*
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Erklärung B - Subventionserhebliche Angaben¹
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Erklärung C - De-minimis-Erklärung des Antragstellers¹
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Erklärung D- Verpflichtung des Antragstellers¹
¹Die Vorlagen für die Erklärungen A-D sind dem Antragsformular beigefügt Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.
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Planunterlagen** bestehend aus
● dem Bau- und/oder Raumprogramm
● einem Übersichtsplan und – sofern vorhanden – einem Messtischblatt
● einem Lageplan, mind. Im Maßstab 1:1000, mit Darstellung der Erschließung
● Plänen, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen
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Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit (das baurechtliche Verfahren soll möglichst erst nach der baufachlichen Prüfung durchgeführt werden)**
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Kostenermittlung nach Muster 5 zu Art. 44 BayHO oder nach DIN 276
(die Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, sind gesondert zu den Kosten, für die keine Zuwendung beantragt wird, auszuweisen. Gegebenenfalls sind weitere Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen.)**
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Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu Art. 44 BayHO**
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Flächenberechnung nach Muster 6a zu Art. 44 BayHO (Rauminhalte sind nach DIN 277 zu berechnen)**
** Bei einer Hochbaumaßnahme
Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.
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Status: 25.09.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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