Kurorte und Heilbäder; Beantragung einer Förderung zur Steigerung der medizinischen Qualität

Das Förderprogramm unterstützt bayerische hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- oder Moorkurbetriebe dabei, die medizinische Qualität im Sinne einer Ergebnisqualität weiter zu verbessern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Förderung eines Projekts setzt – neben der Berücksichtigung des Fördergegenstandes (Nr. 1.2 der KuHeMo-FöR) – voraus, dass

a) das Projekt einen Bezug zu Gemeinden hat, die

aa) über eine Anerkennung gemäß §§ 3 bis 8 der Bayerischen Anerkennungsverordnung (BayAnerkV) verfügen oder

bb) Sitz eines anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebs gemäß Teil 3 des Amtlichen Verzeichnisses der anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern sind oder

cc) Sitz eines Staatsbads gemäß Anhang zum Amtlichen Verzeichnis der anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern sind,

b) das natürliche Heilmittel oder das kurortspezifische Verfahren gemäß der Prädikatisierung oder der Artbezeichnung gemäße Kurortcharakter angemessen eingebunden wird,

c) das Gesamtkonzept bei Antragstellung hinreichend wissenschaftlich begründet ist und

d) mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einzureichen. Bei Anträgen von Gemeinden ist zusätzlich das Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO beizufügen. Das LGL ist Bewilligungsbehörde.

Bevor Sie das Antragsformular anfordern, empfehlen wir Ihnen, anhand der kurzen Checkliste zu überprüfen, ob Sie die wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und damit eine Antragstellung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben könnte bzw. der Antrag prüffähig ist.

Das Antragsformular ist per E-Mail hier anzufordern.

Fristen

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben (KuHeMo-FöR) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer der Anträge auszugehen. Wir bitten dies bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Dem Antragsformular sind beizufügen:

    a) Eine Projektbeschreibung, in der neben Einzelheiten zum Projekt, insbesondere Titel, Ort, Beginn und Ende, vor allem Hintergrund und Ziele sowie die Bedeutung des Projekts für die medizinische Qualität in den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern dargestellt werden,

    b) ein Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung),

    c) EU-Beihilferechtliche Erklärung ((DAWI-)De-minimis-Erklärung).

    Sollte das Projekt Baumaßnahmen enthalten, sind dem Antragsformular ferner beizufügen:

    a) Planunterlagen, bestehend aus

    aa) dem Bau-, dem Raumprogramm oder beidem, gegebenenfalls mit Anerkennungsvermerk,

    bb) einem Übersichtsplan und – sofern vorhanden – eine topografische Karte im Maßstab 1:25.000 (TK 25),

    cc) einem Lageplan des Bauvorhabens, mindestens im Maßstab 1:1000, mit Darstellung der Erschließung,

    dd) Plänen, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen,

    b) Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit,

    c) Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu den VV zu Art. 44 BayHO,

    d) Kostenermittlung nach Muster 5 zu den VV zu Art. 44 BayHO oder nach DIN 276, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind; gegebenenfalls sind weitere Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen; Flächen und Rauminhalte sind nach DIN 277 zu berechnen.

    Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formblatt "Finanzierungsplan"
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

  • keine

Stand:05.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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