Informations- und Kommunikationstechnik; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren. An einem Verbundvorhaben sollen mindestens zwei Unternehmen, davon mindestens ein mittelständisches Unternehmen und ggf. eine Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung, beteiligt sein.
Weitere Voraussetzungen sind:
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Die Durchführung der Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
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Die Vorhaben müssen sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Verfahren müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
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Die Vorhaben müssen in ihren wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
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Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einschlägige fachliche Erfahrungen aufweisen und über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügen.
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Antragsteller bzw. Projektbeteiligte aus der gewerblichen Wirtschaft müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
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Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 AGVO möglich.
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Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
Darüber hinaus wird auf die Förderrichtlinie (siehe "Rechtsgrundlagen") verwiesen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist beim Projektträger (siehe unter "Für Sie zuständig") schriftlich einzureichen, der die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Die Bewilligung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Fristen
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden, sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung hängt maßgeblich von der Qualität des Antrags und der Zusammenarbeit des Antragstellers mit dem Projektträger ab. Sie kann von einigen Monaten bis zu einem knappen Jahr reichen. Die Bearbeitung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dauert maximal vier Wochen.
Stand:18.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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