Anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; Informationen

Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden HaW/TH).

Beschreibung

Voraussetzungen

Im Rahmen der vorhandenen Ausstattung - zu der auch eingeworbene Drittmittel gehören - führen die HaW/ TH anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch. Seit 2008 wird die angewandte Forschung an HaW/TH auch durch Förderprogramme des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt.

Kosten

  • Für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die HaW/TH im Auftrag von Unternehmen durchführen, wird eine Vergütung vereinbart.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand:22.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Für Sie zuständig

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