Gesundheitsforschung - GO-Bio initial; Beantragung einer Förderung
Sind Sie Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit vielversprechenden Forschungsergebnissen und rohen, skizzenhaften Verwertungsideen in den Lebenswissenschaften? Die GO-Bio-initial-Förderung könnte Ihr Startpunkt für die weitere Entwicklung dieser Ideen sein.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen
- universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren zur Sondierungsphase ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".
Stufe 1: Projektskizze
- Rufen Sie "easy-Online" auf und reichen Sie darüber Ihre Projektskizze beim Projektträger VDI/VDE-IT ein.
- Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Passfähigkeit zu Themengebiet und Ziel der Fördermaßnahme
- Neuheit und Originalität der Verwertungsidee
- Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive
- Lösungsorientierung und verwertungsbezogene Denkweise der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
- Motivation der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung, Ihren Antrag einzureichen (Stufe 2)
Stufe 2: Antragstellung
- Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Fristen
Projektskizzen können jährlich bis zum 15.02. eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Die letztmalige Einreichung von Projektskizzen ist zum 15. Februar 2026 möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Begutachtung der Projektskizze dauert in der Regel 3 Monate. (3 Monate)
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:20.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt